Andreas Gappmaier
Krypto-Investor seit 2017 · geprüft am
Die meisten Erklärungen im Netz kommen aus Deutschland – und dort gilt etwas völlig anderes. Hier steht, was bei uns tatsächlich zählt. In verständlichem Deutsch, ohne Paragrafenwust.
Andreas Gappmaier
Krypto-Investor seit 2017 · geprüft am
Wenn du dir auf YouTube ein Video über Krypto-Steuern ansiehst, kommt es mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Deutschland. Dort gilt: Nach einem Jahr Haltedauer ist der Verkauf steuerfrei. Ein schöner Satz – und für dich in Österreich schlicht falsch.
Bei uns werden Krypto-Gewinne als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt und mit 27,5 % besteuert. Egal, ob du einen Tag oder zehn Jahre hältst.
Nach 1 Jahr Haltedauer steuerfrei
27,5 % – ohne Haltefrist
Wenn du eine Anleitung, ein Steuer-Tool oder einen Vergleich nutzt, prüf als Erstes, aus welchem Land er kommt. Ich habe selbst lange mit deutschen Quellen gearbeitet und mich gewundert, warum die Zahlen nie aufgingen. Eine falsche Grundannahme zieht sich durch alles Weitere durch.
Alles, was du vor dem 28. Februar 2021 gekauft hast, zählt als Altvermögen. Diese Bestände fallen nicht unter die neue Regelung – ihr Verkauf ist nach derzeitigem Stand steuerfrei.
Alles ab 1. März 2021 ist Neuvermögen und wird mit 27,5 % besteuert.
Sichere dir deine alten Kaufbelege, solange du noch drankommst. Börsenexporte, Kontoauszüge, Screenshots – alles, was belegt, wann du gekauft hast. Wer 2017 dabei war, hat das Zeug oft auf einer Börse liegen, die es inzwischen nicht mehr gibt. Ohne Nachweis wird aus steuerfreiem Altvermögen im Zweifel steuerpflichtiges Neuvermögen.
Ein Punkt, der in Österreich besser geregelt ist als in Deutschland: Tauschst du eine Kryptowährung gegen eine andere – etwa Bitcoin gegen Ethereum – löst das keine Besteuerung aus. Deine ursprünglichen Anschaffungskosten laufen einfach weiter.
Steuerpflichtig wird es erst, wenn du zurück in Euro gehst oder damit bezahlst. Das macht das Umschichten im Portfolio deutlich entspannter.
Hier wird es praktisch. Inländische Dienstleister behalten die 27,5 % ein und führen sie direkt ans Finanzamt ab – so wie eine Bank bei Zinsen. Diese Gewinne musst du nicht selbst erklären.
Welche Tools für Österreich taugen, steht im Steuer-Tool-Vergleich.
Gewinne aus Kryptowährungen gelten als Einkünfte aus Kapitalvermögen und werden mit dem besonderen Steuersatz von 27,5 % besteuert. Dein persönlicher Einkommensteuersatz spielt dabei keine Rolle.
Nein. Für alles, was ab dem 1. März 2021 gekauft wurde, gilt der Steuersatz unabhängig von der Haltedauer. Die deutsche Regel, nach der ein Verkauf nach einem Jahr steuerfrei ist, gilt in Österreich nicht – das ist der häufigste Irrtum bei uns.
Kryptowährungen, die vor dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden, zählen als Altvermögen. Sie fallen nicht unter die neue Regelung, und ihr Verkauf ist nach derzeitigem Stand steuerfrei. Du musst allerdings belegen können, wann du gekauft hast.
Nach der Reform löst der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere keine Besteuerung aus – die Anschaffungskosten werden fortgeführt. Besteuert wird erst, wenn du in Euro oder eine andere Währung zurücktauschst oder damit bezahlst. Das ist ein echter Vorteil gegenüber Deutschland.
Laufende Erträge aus Kryptowährungen zählen ebenfalls zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Je nach Ausgestaltung gelten unterschiedliche Regeln – gerade hier lohnt sich eine Rückfrage beim Steuerberater, weil die Abgrenzung kniffliger ist als beim einfachen Kauf und Verkauf.
Inländische Dienstleister behalten die 27,5 % ein und führen sie direkt ans Finanzamt ab – wie eine Bank bei Zinsen. Diese Gewinne musst du nicht selbst erklären. In unserem Vergleich macht das aktuell 1 von 6 Anbietern: Bitpanda.
Dein Andreas